Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Firma CHG Chemiehandelsgesellschaft Thermoplast mbH
Stand: 2. März 20201. Allgemeines
Alle Lieferungen und Leistungen kommen ausschließlich zu den nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen zustande. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen ab- weichende Bedingungen erkennen wir nicht an. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen. Abweichende Vereinbarungen bedürften der Schriftform. Durch Annahme der gelieferten Waren erklärt der Käufer sein Einverständnis mit unseren Bedingungen.
2. Angebote
Unsere Angebote sind immer freibleibend und verpflichten nicht zur Auftragsannahme. Aufträge sind für uns erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind oder durch Lieferung ausgeführt werden.
3. Leistungsdaten
Abbildungen, Maße und Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt sind. Angaben in Prospekten, Werbematerial oder sonstigen Informationsquellen sind unverbindlich und keine Äußerungen zur Beschaffenheit der Ware im Sinne des Gewährleistungsrechts. Vereinbarungen zur Beschaffenheit der Ware sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind; mündliche Erklärungen dazu sind ohne schriftliche Bestätigung von uns unverbindlich und kein Vertragsbestandteil.
4. Liefer- und Abnahmeverpflichtungen
a) Lieferungen erfolgen bis zum bestätigten Termin. Schadensersatzansprüche aufgrund von Terminüberschreitungen stehen dem Käufer nur zu, wenn Verzug vorliegt, den wir durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Die Ansprüche sind der Höhe nach begrenzt auf 0,5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen für jede vollendete Kalenderwoche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens auf 5 %. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
b) Bei höherer Gewalt kann sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang verlängern. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt unmöglich, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Bei einer Verlängerung der Lieferfrist oder Unmöglichkeit der Lieferung durch höhere Gewalt sind sämtliche Gewährleistungsrechte und Schadensersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen.
c) Rücktritt des Käufers vom Vertrag oder Annahmeverweigerung wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen, sobald die Herstellung der von ihm bestellten Waren eingeleitet ist.
d) Wird die Lieferung durch Umstände verzögert, die der Käufer zu vertreten hat, sind wir berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Aufforderung des Käufers zur Abnahme der Ware mit an- gemessener Frist anderweitig über die Ware zu verfügen und den Käufer später zu beliefern, wobei Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz oder ein Recht zum Rücktritt ausgeschlossen sind. Während des Verzuges durch den Käufer eintretende Preisänderungen der Rohstoffe zur Herstellung der Ware berechtigen uns, diese Preiserhöhungen an den Käufer weiterzugeben.
Für Schäden aufgrund des Annahmeverzuges haftet nach Käufer nach den gesetzlichen Bestimmungen.
e) Ware, die vom Käufer versehentlich falsch, zuviel bestellt oder beanstandet worden ist, wird ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis nicht zurückgenommen. Transportkosten und Transportgefahr trägt in jedem Fall der Käufer.
5. Zahlungsbedingungen und Preise / elektronische Rechnungsstellung
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind sämtliche Preisangaben Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Forderungen aus Rechnungen werden mit dem Zugang der Rechnung bei dem Käufer ohne Abzug fällig.
Mit der Bestellung erklärt sich der Käufer einverstanden mit elektronischer Rechnungsstellung durch Ausstellung, Übermittlung und Empfang einer Rechnung in elektronischem Format. Der Zugang wird bewirkt durch Absendung der elektronischen Rechnung per e.mail entweder an eine vom Käufer dafür benannte e.mail-Adresse oder an die e.mail-Adresse des Käufers, von der die Bestellung der Ware erfolgt ist. Ein Anspruch des Käufers auf eine Rechnung, die nicht in elektronischem Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, besteht nicht.
6. Zurückbehaltung und Aufrechnung
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur bei unserer Zustimmung oder bei rechts- kräftig festgestellten Gegenansprüchen berechtigt.
7. Eigentumsvorbehalt
a) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Käufer bestehenden Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, zu denen auch noch nicht fällige Forderungen aus bereits erfolgten Warenlieferungen gehören, unser Eigentum.
b) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen. Der Anspruch auf Herausgabe der Ware bein- haltet keinen Rücktritt vom Vertrag, sofern der Rücktritt nicht ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Nach Herausgabe sind wir zur anderweitigen Verwertung der Ware berechtigt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers anzurechnen, wobei wir dazu berechtigt sind, einen angemessenen Abschlag in Ansatz zu bringen, insbesondere für die Verwertungs- kosten, für Lagerhaltung und Transport. Ferner steht uns ein pauschaler Verwaltungskostenabschlag zu.
c) Mit Übergabe der Ware trägt der Käufer bis zum vollständigen Eigentumserwerb für die gelieferte und in unserem Eigentum befindliche Ware die Gefahr des Abhandenkommens, des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware ausreichend gegen die üblichen Gefahren zu versichern. Die aus einem Schadensfall entstehenden Ansprüche, insbesondere gegen Versicherer oder Schadensverursacher, tritt der Käufer hiermit bis zur Höhe unserer Forderungen an uns ab.
d) Pfändungen oder sonstige Beeinträchtigungen unseres Eigentums oder der an uns abgetretenen Forderungen und Rechte durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Käufer haftet für alle Schäden, die aus unterlassener oder verspäteter Anzeige entstehen. Maßnahmen zur Sicherung unserer Forderungen und unserer Rechte, die keinen Aufschub dulden, hat der Käufer einstweilen selbst zu treffen.
e) Der Käufer darf die gelieferte Ware und die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Sachen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern bzw. verarbeiten. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm untersagt. Der Käufer tritt hiermit alle ihm aus der Veräußerung oder sonstigen Verfügung gegen seine Kunden oder Dritte entstehenden Forderungen oder Rechte einschließlich etwaiger Ersatzansprüche gegen eine Kreditversicherung an uns ab, und zwar unabhängig davon, ob die Ware vor oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Auf Verlangen hat der Käufer die Abtretung den Drittschuldnern anzuzeigen und uns die zur Geltendmachung unserer
gegen den Drittschuldner zustehenden Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben oder Unterlagen auszuhändigen.
f) Wir ermächtigen den Käufer, die uns abgetretene Forderung für uns einzuziehen, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Der Käufer hat eingegangene Beträge sofort an uns weiterzuleiten, soweit unsere Forderung bereits fällig ist, anderenfalls aber die Beträge für uns treuhänderisch bis zur Fälligkeit zu verwahren.
g) Der Käufer räumt uns zum Zwecke der Besichtigung der Vorbehaltsware das Recht ein, seine Geschäfts- und Lagerräume zu betreten und unsere Ware von dort abzutransportieren, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
h) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
8. Gewährleistung
a) Herstellungsbedingte Abweichungen und kleine in der Natur der Ware liegende Qualitätsschwankungen sind keine Mängel und berechtigen daher nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen - gleich welcher Art.
b) Die gelieferte Ware ist nach Erhalt unverzüglich zu untersuchen. Etwaige Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich bei uns anzuzeigen. Die mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, für uns zur Besichtigung bereitzuhalten und bis zur Klärung der Reklamation sachgemäß einzulagern. Ein Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung schließt sämtliche Gewährleistungsansprüche aus. Bei Verletzung der Untersuchungs- oder Anzeigepflicht gilt die gelieferte Ware als genehmigt.
c) Bei rechtzeitig angezeigten und berechtigten Mängeln an der Ware haben wir zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Ein Anspruch des Käufers auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Minderung des Kaufpreises besteht erst dann, wenn zwei Nacherfüllungsversuche fehlgeschlagen sind oder die Nacherfüllung von uns endgültig verweigert worden ist.
d) Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden durch Verletzung einer Hauptleistungspflicht und bei Schäden durch Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen. Der Höhe nach sind Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz beschränkt auf die jeweilige Deckungssumme der bestehenden Haftpflichtversicherung. Der Käufer hat Anspruch auf Auskunft über die vertraglich vereinbarten Deckungs- summen.
e) Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen einer fehlenden Eignung der bestellten Ware für den vom Käufer beabsichtigten Verwendungszweck sind ausgeschlossen.
f) Gewährleistungsansprüche des Käufers für neue Ware verjähren in zwei Jahren. Bei gebrauchter Ware beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, soweit es sich nicht um Ansprüche auf- grund von Schäden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder Ansprüche aufgrund von Schäden durch Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen handelt.
9. Datenschutz-Benachrichtigung
Wir erklären hiermit, dass wir die geschäftsbezogenen Daten des Käufers speichern und versichern ausdrücklich, die Daten ausschließlich für die eingegangene Geschäftsverbindung - und nur soweit es gesetzlich zulässig ist - zu verwenden.
10. Anwendbares Recht , Gerichtsstand
a) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Hamburg.
b) Gerichtsstand ist Hamburg-Mitte. Wir sind nach unserer Wahl auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
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a) Herstellungsbedingte Abweichungen und kleine in der Natur der Ware liegende Qualitätsschwankungen sind keine Mängel und berechtigen daher nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen - gleich welcher Art.
b) Die gelieferte Ware ist nach Erhalt unverzüglich zu untersuchen. Etwaige Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich bei uns anzuzeigen. Die mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, für uns zur Besichtigung bereitzuhalten und bis zur Klärung der Reklamation sachgemäß einzulagern. Ein Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung schließt sämtliche Gewährleistungsansprüche aus. Bei Verletzung der Untersuchungs- oder Anzeigepflicht gilt die gelieferte Ware als genehmigt.
c) Bei rechtzeitig angezeigten und berechtigten Mängeln an der Ware haben wir zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Ein Anspruch des Käufers auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Minderung des Kaufpreises besteht erst dann, wenn zwei Nacherfüllungsversuche fehlgeschlagen sind oder die Nacherfüllung von uns endgültig verweigert worden ist.
d) Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden durch Verletzung einer Hauptleistungspflicht und bei Schäden durch Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen. Der Höhe nach sind Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz beschränkt auf die jeweilige Deckungssumme der bestehenden Haftpflichtversicherung. Der Käufer hat Anspruch auf Auskunft über die vertraglich vereinbarten Deckungs- summen.
e) Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen einer fehlenden Eignung der bestellten Ware für den vom Käufer beabsichtigten Verwendungszweck sind ausgeschlossen.
f) Gewährleistungsansprüche des Käufers für neue Ware verjähren in zwei Jahren. Bei gebrauchter Ware beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, soweit es sich nicht um Ansprüche auf- grund von Schäden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder Ansprüche aufgrund von Schäden durch Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen handelt.
9. Datenschutz-Benachrichtigung
Wir erklären hiermit, dass wir die geschäftsbezogenen Daten des Käufers speichern und versichern ausdrücklich, die Daten ausschließlich für die eingegangene Geschäftsverbindung - und nur soweit es gesetzlich zulässig ist - zu verwenden.
10. Anwendbares Recht , Gerichtsstand
a) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Hamburg.
b) Gerichtsstand ist Hamburg-Mitte. Wir sind nach unserer Wahl auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
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